FR, 13.2.2004 ca. 14:00: Ich fahre gerade mit dem Auto vom Büro nach Hause. Kurz bevor die 4-sturige Schnellstraße endet ‚laufe’ ich auf ein Auto mit bulgarischem Kennzeichen auf. Das Auto ist uralt - osteuropäisches Fabrikat - zieht einen riesigen Anhänger, auf den man einen PKW aufladen kann, und ist mit ca. 70km/h unterwegs. Nach kurzem Überlegen entscheide ich mich zum Überholen. Der Überholvorgang endet leider ca. 30-50m nach einer Verkehrstafel, die 80km/h und „Überholen Verboten“ vorschreibt (aber noch am 4 spurigen Bereich der Schnellstraße). Als ich mit meinem Auto auf die rechte Spur ziehe sehe ich die Freunde in der Zivilstreife schon am Straßenrand stehen und ahne was mich in ein paar Wochen erwartet...
Nun ist es da – das 'heiß ersehte' Schriftstück. Nach einer Lenkererhebung in der vorigen Woche halte ich es in meinem Händen:
Strafverfügung:
Tatzeit: 13.02.2004 14:18
Tatort: Gemeinde xx, auf der S xx, Richtung Graz
Betroffenes KFZ: PKW, Kennzeichen xx 3 yyy
1.Übertretung: Sie haben auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen „ÜBERHOLEN VERBOTEN“ gekennzeichner ist, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt. (§16 Abs. 2 lit. A StVO)
Geldstrafe: EUR 100.00
2.Übertretung: Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindungkeit von 80 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. (§52a Zif. 10 a StVO)
Geldstrafe EUR 70.00
Bumm.
Mir ist klar, daß ich einen Fehler gemacht habe, ich will auch kein Mitleid, aber das mit der Strafe wegen der Mißachtung des Überholverbotes tut weh. Weniger das Geld (ich war eh’ schon wieder mal überfällig), aber der Überholvorgang war sooooooo knapp hinter der Tafel zu Ende. Das Verkehrsschild steht in einer ziemlich scharfen Rechtskurve und wenn ich den Überholvorgang mit einer starken Bemsung abgebrochen hätte wäre das zumindest genauso ‚allgemeingefährdend’ gewesen, wie den Überholvorgang auf einer 4 spurigen Schnellstraße zu Ende zu führen.
Die Strafe für die Geschwindigkeitsüberschreitung ist natürlich voll OKAY.
Die andere Seite ist die: Was mache ich, wenn ich wieder in die gleiche Situation komme ? Ich hab' mal in mich 'hineingehört'. Ich traue es mir gar nicht sagen, was rausgekommen ist. Ich glaube, ich werde es wieder machen...
Vielleicht habe ich die Strafe ja doch verdient....
Anyway,
lieber Finanz Karl Heinz, denk an mich, wenn Du Dienstwagen die nächsten 3 mal von Deinem Chauffeur volltanken lässt.
Nun ist es da – das 'heiß ersehte' Schriftstück. Nach einer Lenkererhebung in der vorigen Woche halte ich es in meinem Händen:
Strafverfügung:
Tatzeit: 13.02.2004 14:18
Tatort: Gemeinde xx, auf der S xx, Richtung Graz
Betroffenes KFZ: PKW, Kennzeichen xx 3 yyy
1.Übertretung: Sie haben auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen „ÜBERHOLEN VERBOTEN“ gekennzeichner ist, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt. (§16 Abs. 2 lit. A StVO)
Geldstrafe: EUR 100.00
2.Übertretung: Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindungkeit von 80 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. (§52a Zif. 10 a StVO)
Geldstrafe EUR 70.00
Bumm.
Mir ist klar, daß ich einen Fehler gemacht habe, ich will auch kein Mitleid, aber das mit der Strafe wegen der Mißachtung des Überholverbotes tut weh. Weniger das Geld (ich war eh’ schon wieder mal überfällig), aber der Überholvorgang war sooooooo knapp hinter der Tafel zu Ende. Das Verkehrsschild steht in einer ziemlich scharfen Rechtskurve und wenn ich den Überholvorgang mit einer starken Bemsung abgebrochen hätte wäre das zumindest genauso ‚allgemeingefährdend’ gewesen, wie den Überholvorgang auf einer 4 spurigen Schnellstraße zu Ende zu führen.
Die Strafe für die Geschwindigkeitsüberschreitung ist natürlich voll OKAY.
Die andere Seite ist die: Was mache ich, wenn ich wieder in die gleiche Situation komme ? Ich hab' mal in mich 'hineingehört'. Ich traue es mir gar nicht sagen, was rausgekommen ist. Ich glaube, ich werde es wieder machen...
Vielleicht habe ich die Strafe ja doch verdient....
Anyway,
lieber Finanz Karl Heinz, denk an mich, wenn Du Dienstwagen die nächsten 3 mal von Deinem Chauffeur volltanken lässt.
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